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Hinweis: Durch das Förderalismusprinzip der Bundesländer wird es künftig keine bundeseinheitlichen Gebühren im Waffenrecht mehr geben. Die Länder sind nun selbst für eine eigene Gebührenordnung zuständig. Die ersten Länder haben diese breits umgesetzt. Sobald bekannt wird, dass die meisten Länder nicht mehr nach der alten bundesweiten KostV Waffenrecht verfahren, nehme ich meine Aufstellung von meiner Seite. Sie macht dann keinen Sinn mehr. (Siehe auch Beitrag DWJ 02/2010, S. 10)
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